Vasallenberggerichte zu Naundorf (mit
Sadisdorf)
Die südlich von Dippoldiswalde gelegenen Dörfer Naundorf und Sadisdorf
werden in den ältesten Nachweisen vom Anfang des 15. Jahrhunderts immer
im Zusammenhang mit dem neuen Schmiedewerk (Schmiedeberg) genannt, so
dass anzunehmen ist, dass es sich um eine Grundherrschaft handelt. Um
1400 werden die Opil als Lehnsleute des Burggrafen von Dohna im Gebiet
zwischen Sadisdorf und der Bärenhecke genannt. Schon 1437 könnte eine
Teilung der Grundherrschaft erfolgt sein, da in Naundorf und Sadisdorf
ein Jurge Opel erwähnt wird, während Schmiedeberg an Janicke Heide
verliehen wurde. Spätestens nach einem 1464 erfolgten Verkauf
Schmiedebergs an Hans Kölbel durch Heinrich von Bünau auf Weesenstein,
der auch Naundorf und Sadisdorf besitzt, ist von getrennten Herrschaften
auszugehen, danach werden die Orte auch nicht mehr in einem Zuge
genannt. Nächster Besitzer ist Rudolph von Bünau gewesen. Einige
Quellen gehen davon aus, dass die Bünauer schon 10 Jahre früher auf
Naundorf saßen, widersprechen sich jedoch hinsichtlich der einzelnen
Personen. Am Mittwoch nach Jacobi 1473 ist das Rittergut Naundorf nach
dem ältesten vorhandenen Lehnbrief an Mulich von Carlowitz mit
Bergwerken und Seifen belehnt worden. Es waren vor allem Eisen und Zinn,
die abgebaut wurden, in einigen Zechen aber auch Kupfer. Am 18.09.1476
wird das Bergwerk zu „Sagisdorff vnd nawendorff“ in einer erneuten
Belehnung an Friedrich von Carlowitz erwähnt, diese Urkunde ist jedoch
nie ausgehändigt und besiegelt worden. Irrtümlich, wohl aus Unkenntnis
der Gegend und darauf aufbauenden Gewohnheitsrechten, wurde ihm darin
die volle Berggerichtsbarkeit auch für Sadisdorf übertragen, obwohl
dort zu der Zeit nur auf Silbererz gebaut wurde. Diese Durchbrechung des
fürstlichen Bergregals wurde anscheinend noch bemerkt und der auf den
Bergbau bezügliche Text auf dem Pergament wieder durchgestrichen. Eine
Neufassung dieses Lehnbriefs ist jedoch nicht aufzufinden.
Am 5.7.1478 wurde der Zubußgrube Zum Heiligen Kreuz in Sadisdorf eine Münzbefreiung
für 6 Jahre gewährt; ihr Abbaurecht hat sie von einem staatlichen
Bergbeamten erhalten, denn ihr Verzeichnis findet sich in den fürstlichen
Bergrechnungen. Bereits 1483 wird das Rittergut Naundorf, wohl mit
Sadisdorf zusammen, an Hans Kölbel verliehen, der vermutlich der
bekannten Graupener Familie Kölbel zuzuordnen ist. 1484 erhält Kölbel
das Sadisdorfer Bergwerk vom Freiberger Bergmeister verliehen, das
Silber wurde auch in Freiberg verzehntet. Am 14.07.1486 dehnt Herzog
Albrecht die Belehnung über das Rittergut auf dessen Söhne Bartel,
Bernhard, Caspar, Melchior, Michel und Nickel aus, im gleichen Jahre
errichteten die Kölbel ein Vasallenbergamt. 1498 erwarb Bartel Kölbel
Johnsbach von Günter von Bünau zu Liebstadt, am 19.10.1500 zahlt er
seine Brüder für den Verzicht auf alle Ansprüche aus. Auch sein Sohn
Georg schützte sich später (1540) so gegen die Zersplitterung der Güter.
1499 erweitert Bartel Kölbel sein Gebiet an der Kahlehöhe bei Reichstädt,
1501 kauft er von der Stiftskirche Unserer lieben Frauen zu Freiberg ein
Drittel des Dorfes Luchau und am 21.06.1501 werden in einer erneuten
Belehnung auch Niederfrauendorf mit dem Zinnberg (d.i. der Frauenberg)
und dessen Bergfreiheit, der erst 1494 an die Karas verliehen wurde,
sowie Johnsbach und Oberfrauendorf nebst einer Wüstung im Hohen Wald
genannt. Kölbel, der dem Herzog Georg als Bergsachverständiger galt,
erhielt am 11.02.1505 ein weitgehendes Bergbauprivileg, das neben der üblichen
Münzfreiung, Herabsetzung des Zehnten auf den Zwanzigsten, freier Zu-
und Abfuhr für Zechen und Mühlen, und dem Vorrecht auf alles für den
Bergbau benötigte Wasser auch das Berggericht für seine Bergarbeiter
und das Vorkaufsrecht für alles Erz aus neu aufgenommenen Zechen der
Umgebung enthielt und für 15 Jahre galt.
Vom Silberbergbau hat sich Kölbel jedoch bald wieder zurückgezogen, er
konzentrierte sich auf den Zinnbergbau auf der Kupfergrube Sadisdorf und
auf dem Frauenberg bei Niederfrauendorf. Nachdem, wohl zwischen 1507 und
1516, seine Witwe Justine die Herrschaft geführt hatte, erhalten 1524
die Söhne Heinrich, Georg und Hieronimus neben den anderen oben
genannten Dörfern auch wieder Niederfrauendorf mit dem Zinnberg und
seiner Freiheit als ein Bergwerk verliehen. Auf die Verwaltung der
Naundorfer und Sadisdorfer Silbergruben erhob jedoch der Glashütter
Bergmeister Anspruch. Als in jenem Jahre Mattes Zellmaier in Glashütte
auf Kupferbergbau im Naundorfer Grundbesitz gemutet hatte, ließ Georg Kölbel
ihn von der Kupfergrube vertreiben. Daraufhin verfuhr der Glashütter
Bergmeister Joachim Knorr ebenso mit Arbeitern Kölbels, gleichfalls
soll es durch Verleihungen auf den Fluren der Dörfer und Schürfe an
wenig erfolgversprechenden Stellen zur Schädigung der Bauern gekommen
sein. Dadurch kam ein schon lange schwelender Konflikt zwischen den auswärtigen
Berg- und Grundherren und dem Bergamt Glashütte zum Ausbruch, die den
Glashütter Geschworenen und dem Bergmeister mangelndes Interesse, Nachlässigkeit
und schlechte Verwaltung vorhielten, was auch der arge Zustand des
Bergbaus in der Bergamtsstadt belegte, und sich darüber beschwert
hatten, dass Anschnitt und Rechnungslegung nun auch in Glashütte
erfolgen sollten. Knorr beklagt sich beim Kurfürsten über Kölbel, der
wiederum sah sich in seinem Bergrecht bedroht und berief sich auf von
seinen Vorfahren ererbte Freiheiten. Bis zur Entscheidung Augusts
verging fast ein Jahr. Der Vertrag vom 8.9.1557, der als Muster einer
Vasallenbergamtsverfassung gelten kann, gestand Kölbel das Bergrecht
einschließlich der Berggerichtsbarkeit, des Zehnten und der Hütten zu,
soweit es sich um Zinn handelte, wogegen Gold, Silber und Kupfer ins
Regal des Kurfürsten gehörte. Besondere Rechte erhielt Kölbel für
seine zwei Kupfergruben, die er seit längerem unterhielt, ebenso das
Vorrecht zur Errichtung von Pochwerken und einen Schutz vor Flurschäden
und unnötigem Wegebau. Damit besaß Kölbel, der ja hauptsächlich auf
Zinn baute, das absolute Recht, er war vom Anschnitt und allen Gebühren
befreit und brauchte nur vierteljährlich den Rezess in Glashütte
vorzunehmen. Die Zahlung des Kupfer- und Silberzehnten war ein geringes
Opfer und er hatte es in der Hand, wen er in seine Wälder herein ließ
und brauchte nicht um seine Jagd zu fürchten. Diese Lage der
Kupfergrube in abgeschiedener Waldeinsamkeit macht auch Herkunft der
Bezeichnung „Waldworchten“ für die Bergknappen nachvollziehbar. Das
Original des Vertrages war an das Bergamt Glashütte eingeschickt
worden, dort ist es 1634 beim Vizebergmeister und Geschworenen Christoph
Herrmann bei der Brandschatzung durch die kaiserlichen Soldaten zusammen
„mit anderen vornehmen Sachen“ vernichtet worden.
1580 wurde Georgs Sohn Barthel Kölbel als Besitzer des Ritterguts
genannt, der bereits 1585 früh verstarb.
Ein Vormund seines damals noch minderjährigen Sohnes Georg, der
Dippoldiswalder Amtshauptmann F. Magnus auf Reinhardtsgrimma, wird im
Jahre 1598 im Zusammenhang mit der Kupfergrube genannt. 1602 befindet
sich das Rittergut im Besitz des Kursächsischen Rittmeisters Friedrich
von Mangold auf Reinhardtsgrimma sowie Friedrich Kölbels. Über 100
Jahre haben die Kölbel, eine streitbare Familie, die ihre Interessen
nicht nur in bergbaulichen Belangen mit eisernem Willen durchzusetzen
wusste, auf Naundorf gesessen und in dieser Zeit durch intensive Förderung
und auch Beteiligung ihren Vasallenbergbau zur Blüte gebracht. 1607
erwirbt Wilhelm von Schönberg Naundorf mit Sadisdorf, dem Freiberger
Holz und Teilen von Jonsbach. Dessen Sohn Wolf Ernst von Schönberg
suchte 1612 nach dem Tode des Vaters ebenfalls das Lehn, wahrscheinlich
wurde es ihm aber wegen Erbstreitigkeiten und Schuldsache nicht gewährt,
darauf verkaufte die Witwe von Schönberg die Kupfergrube mit allem
Zubehör, Schmelzhütten, Gezeugen, Pochwerken und Zinnzehnten an den
Ritter und Obristen Heinrich von Güntterraht. 1616 wurde Naundorf als Bünauisches
Bergamt genannt. Am 22.1.1622 ist über Naundorf samt vorgenannten Orten
ein Lehnbrief an den Junker Heinrich von Bernstein, der das Gut 1621
schon besessen hatte und mit Anna geb. Kölbel verheiratet war,
ausgestellt worden. 1626 kommt es zu einem Vergleich zwischen Bernstein
und dem Vormund der Erben Güntterrahts, Valentin Thräynner, über die
Rückabwicklung des Verkaufs der Bergwerksanlagen und Bergrechte. 1628
erwarb Günter von Bünau d. J. aus der Lauensteiner Linie das Rittergut
mit allen Dörfern, nachdem die Bünauer ihre böhmischen Besitzungen um
Tetschen im Zuge der Gegenreformation verkaufen mussten. Ihm folgten
nach 1662 Rudolph von Bünau, Vater und Sohn gleichen Namens.
Am 23.4.1686 kam es bei Anwesenheit der Befahrungskommission zum größten
Bruch in der Kupfergrube, weitere vor allem 1709 und 1714 führten zu
Unterbrechungen des Grubenbetriebs. 1703 erhielt Rudolph von Bünau
erstmalig Befreiung von der halben Land- und Tranksteuer zur Förderung
des Bergbaus auf der Kupfergrube, auch seinen Nachfolger wurde diese gewährt.
1726 wurde über das Vermögen Rudolph von Bünaus d. J. ein Konkurs eröffnet.
Auf der Zwangsversteigerung erwarb der Kurfürstliche Floßmeister der
Weißeritzflöße Samuel Klemm das Rittergut für 22100 Thl., er hatte
sich sehr um die Wiedererhebung des Bergbaus verdient gemacht, jedoch
konnte er die Kupfergrube nicht wieder zu Überschuss bringen.
Nachdem Klemm 1741 seine Nachfolge geregelt hatte, ist er 1745
verstorben. Bis 1748 verwaltete seine Witwe das Rittergut, dann wurde
sein ältester Sohn Johann Samuel Klemm Besitzer. 1769 kam der
Naundorfer Vasallenbergbau nach der Stillegung der Kupfergrube mit einer
Rezessschuld von über 12800 Thl. vorerst zum Erliegen, Klemm verstarb
im gleichen Jahr. Ab 1774 trat die Familie Annisius als Besitzer auf,
zuerst die Frau (Witwe?) des Geheimrates Johann Friedrich Annisius, 1785
dann ihr Sohn, der Königlich Preußische Kriegsrat Ad. Carl Friedrich
Annisius und ab 1805 dessen Sohn Christian Friedrich Ad. Annisius; zu
dieser Zeit gehörten ihm neben dem gleichnamigen Dorf auch der
Bergflecken Niederpöbel, die Dörfer Sadisdorf und Niederjohnsbach
sowie das Gut in Obercarsdorf. 1820 erwarb der Geheime Kriegskammerrat
Christoph Anton Ferdinand von Carlowitz das Rittergut. Mit dem
Kammerjunker Ernst Maximilian und dem Landesassessor Albert - den Gebrüdern
- von Carlowitz auf Oberschöna, die 1829 das Rittergut mit seinem Zubehör
(jedoch ohne Obercarsdorf) für 88000 Taler erwarben, hatte die
Herrschaft wieder Besitzer, die sich für die Wiederbelebung ihres
Bergbaus engagierten. Spätestens ab 1842 war dann Albert von Carlowitz
alleiniger Grundherr.
1832 begann mit der Wiederaufnahme der Kupfergrube eine erneute
Differenz wegen des Kupferabbaus. Nachdem der Schichtmeister Christian
Gottfried Nicolai beim Bergamt Altenberg auf Kupfer gemutet hatte, da
seiner Ansicht nach Naundorf nur das Bergrecht auf Zinn verliehen war,
ging das staatliche Bergamt davon aus, dass das Berggebäude damit aus
dem Vasallenbergrecht herausfalle. Andererseits wurde dargelegt, dass es
sich ausschließlich um im Zinnstock zu brechende Kupfererze handle,
deren Abbaurecht aus der Ausnahmeregelung im Bergwerksvertrag von 1557
hergeleitet wurde. Regierungsrat Carlowitz erwirkte am 30.8.1843 eine
auf 20 Jahre befristete Erweiterung seiner Bergwerksrechte zur
Wiedererhebung des Kupfergrübner Bergbaus. Darin wurde ihm u.a.
gestattet, in einem begrenzten Bezirk auf Silber, Kupfer und alle
Metalle zu verleihen, sowie alle fließenden Wasser für Bergwerkszwecke
zu nutzen. Fällige Quatembergelder wurden erlassen und die Mitaufsicht
des Bergamtes Altenberg ausgeschlossen. Beachtlich ist, dass kurz vor
Aufhebung des Vasallenbergbaus noch eine solche Erweiterung der
Bergrechte gewährt wurde.
Bereits 1846 veräußerte jedoch der inzwischen zum Staats- und
Justizminister ernannte Albert von Carlowitz das Gut für 75000 Taler an
Wilhelm Eduard Otto. Dieser war der letzte Besitzer mit
Vasallenberggerichtsbarkeit und trat diese am 12.12.1851 ab. Ehe aber
die zugestandene Frist abgelaufen war, gab es die Vasallenbergämter
nicht mehr.
Auch beim Naundorfer Berggericht hat der Bergmeister keine Besoldung
erhalten, statt dessen wurde ihm sein vierteljährlich zu bezahlendes
Quatembergeld als Salär überlassen. Beim Zinnschmelzen erhob er 1 gr./ztr
als Waagegeld. Hinzu kamen noch feste Gebühren, welche die
Gewerkschaften ihm und auch den Geschwornen für ihre Fahrkosten und
hoheitliche Tätigkeiten erstatten mussten.
nachweisbare Bergmeister und -geschworene:
1556: Thomas Scharff
(vormals): Melchior Köler (1577 als selig genannt)
1574 - 1594: Bartel Legler; Berggeschworener: 1577 Wolf Voyt
1597 - 1607: Merten Köler; Berggeschworene : Bartel Heim (ohne
Datierung genannt), 1605 Christoff Heymann
1604 - 1625: Christoff Heymann [Heimann]; Berggeschworener: 1608 - 1629
Mattes Opell [Oepel]
1626 - 1635: Matthes Oepel; Berggeschworener: 1628 -1629 Paul Legler
1636 - 1665: Paul Legler (1656 auch als Richter tätig);
Berggeschworene: 1645-1652 Christoff Felbert,
1645 - 1660 Nicol Ehrlich, 1654 -1666 Martin Göpfferdt, 1661- 1665
Georg Legler (Sohn des Paul)
1666 - 1679: Georg Legler, Berggeschworener: 1666 - 1695 Christof Legler,
1677 - 1715 Hanns [Johannes] Köhler d. Ä.
1686 - 1720: Michael Legler (1686 zunächst als Bergverständiger);
Berggeschworene: 1700 - 1740 Michael Legler jun., 1708 Hans Köhler
jun., 1723 Gottfried Köhler
1724 - 1766 Gottfried Köhler; Berggeschworene: 1724 - 1728 Gottfried Göpfert,
1732 Johann Caspar Rudolph, 1751 Johann Michael Legler;
Bergschreiber: 1763 - 1766 Heinrich Gotthold Grellmann, 1769 Johann
Heinrich Legler
1824 - 1851 Friedrich August Schmid (der Altenberger Bergschreiber
wirkte als Justitiar und Gegenschreiber, von 1844 - 1851auch als
Gerichtsdirektor); Reviergeschworener: 1839 - 1851 Ehregott Leberecht
Meutzner
1851 Ehregott Leberecht Meutzner
Freiberg, Mai 2001 – Zimmermann, A. Henry
Besonderen Dank an Wolfgang Barsch (Geising) und Dr. Rainer Sennewald
(Freiberg) für die Unterstützung, Materialien und Informationen.
Quellen:
Barsch, Wolfgang: Vasallenbergbau (Abschriften und Manuskripte); o.J.
Blaschke, Karlheinz: Die geschichtliche Entwicklung im Osterzgebirge; in
Werte der deutschen Heimat, Band 10 - Östliches Erzgebirge; Berlin,
1966
Blaschke, Karlheinz: Historisches Ortsverzeichnis von Sachsen, Leipzig,
1957
Löscher, Hermann: Vom Bergregal im Sächsischen Erzgebirge; in Bergbau
und Bergrecht, Freiberger Forschungshefte D 22, Berlin, 1957
Meißner, Christoph: Umständliche Nachricht von der Bergstadt
Altenberg, Dresden und Leipzig, 1747, Reprintausgabe, 2001
Müller, Carl Herrmann: Geognostische Verhältnisse und Geschichte des
Bergbaus der Gegend von Schmiedeberg, Niederpöbel, Naundorf und
Sadisdorf in der Altenberger Bergamtsrevier; in Beiträge zur
geognostischen Kenntnis des Erzgebirges; Freiberg, 1867
Müller, Gerhardt (Hsg.): Zwischen Müglitz und Weißeritz - Werte der
deutschen Heimat, Band 8; Berlin, 1964
Schiffner, Carl: Alte Hütten und Hämmer in Sachsen, bearb. v. Werner
Gräbner, Freiberger Forschungshefte D 14; Berlin 1959
Schumann, Rudolf: Geschichte des Erzbergbaus im Revier des ehemaligen
Bergamtes Glashütte bis zum Ausbruch des Dreißigjährigen Krieges
unter besondere Berücksichtigung der Vasallenbergämter Naundorf,
Schmiedeberg und Bärenstein; 1938
Schwarz: Beiträge zur Kenntnis der Erzlagerstätten von Niederpöbel im
sächsischen Erzgebirge; in Jahrbuch für das Berg- und Hüttenwesen;
Freiberg; 1913
Sennewald, Dr. Rainer: Adel + Montanwesen – Materialsammlung, 2001
Wagenbreth, Otfried / Wächtler, Eberhard (Hsg.): Bergbau im Erzgebirge
- Technische Denkmale und Geschichte; Leipzig, 1990
Wilsdorf, Helmut: Einblicke in die Montangeschichte des Osterzgebirges;
in Werte der deutschen Heimat, Band 10 - Östliches Erzgebirge; Berlin,
1966
Archivarische Quellen:
SächsBergAFG-BA-Altbg. 160, 194, 215, 671
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