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 Vasallenberggerichte
Vasallenberggerichte

Vasallenberggerichte zu Naundorf (mit Sadisdorf)

Die südlich von Dippoldiswalde gelegenen Dörfer Naundorf und Sadisdorf werden in den ältesten Nachweisen vom Anfang des 15. Jahrhunderts immer im Zusammenhang mit dem neuen Schmiedewerk (Schmiedeberg) genannt, so dass anzunehmen ist, dass es sich um eine Grundherrschaft handelt. Um 1400 werden die Opil als Lehnsleute des Burggrafen von Dohna im Gebiet zwischen Sadisdorf und der Bärenhecke genannt. Schon 1437 könnte eine Teilung der Grundherrschaft erfolgt sein, da in Naundorf und Sadisdorf ein Jurge Opel erwähnt wird, während Schmiedeberg an Janicke Heide verliehen wurde. Spätestens nach einem 1464 erfolgten Verkauf Schmiedebergs an Hans Kölbel durch Heinrich von Bünau auf Weesenstein, der auch Naundorf und Sadisdorf besitzt, ist von getrennten Herrschaften auszugehen, danach werden die Orte auch nicht mehr in einem Zuge genannt. Nächster Besitzer ist Rudolph von Bünau gewesen. Einige Quellen gehen davon aus, dass die Bünauer schon 10 Jahre früher auf Naundorf saßen, widersprechen sich jedoch hinsichtlich der einzelnen Personen. Am Mittwoch nach Jacobi 1473 ist das Rittergut Naundorf nach dem ältesten vorhandenen Lehnbrief an Mulich von Carlowitz mit Bergwerken und Seifen belehnt worden. Es waren vor allem Eisen und Zinn, die abgebaut wurden, in einigen Zechen aber auch Kupfer. Am 18.09.1476 wird das Bergwerk zu „Sagisdorff vnd nawendorff“ in einer erneuten Belehnung an Friedrich von Carlowitz erwähnt, diese Urkunde ist jedoch nie ausgehändigt und besiegelt worden. Irrtümlich, wohl aus Unkenntnis der Gegend und darauf aufbauenden Gewohnheitsrechten, wurde ihm darin die volle Berggerichtsbarkeit auch für Sadisdorf übertragen, obwohl dort zu der Zeit nur auf Silbererz gebaut wurde. Diese Durchbrechung des fürstlichen Bergregals wurde anscheinend noch bemerkt und der auf den Bergbau bezügliche Text auf dem Pergament wieder durchgestrichen. Eine Neufassung dieses Lehnbriefs ist jedoch nicht aufzufinden.

Am 5.7.1478 wurde der Zubußgrube Zum Heiligen Kreuz in Sadisdorf eine Münzbefreiung für 6 Jahre gewährt; ihr Abbaurecht hat sie von einem staatlichen Bergbeamten erhalten, denn ihr Verzeichnis findet sich in den fürstlichen Bergrechnungen. Bereits 1483 wird das Rittergut Naundorf, wohl mit Sadisdorf zusammen, an Hans Kölbel verliehen, der vermutlich der bekannten Graupener Familie Kölbel zuzuordnen ist. 1484 erhält Kölbel das Sadisdorfer Bergwerk vom Freiberger Bergmeister verliehen, das Silber wurde auch in Freiberg verzehntet. Am 14.07.1486 dehnt Herzog Albrecht die Belehnung über das Rittergut auf dessen Söhne Bartel, Bernhard, Caspar, Melchior, Michel und Nickel aus, im gleichen Jahre errichteten die Kölbel ein Vasallenbergamt. 1498 erwarb Bartel Kölbel Johnsbach von Günter von Bünau zu Liebstadt, am 19.10.1500 zahlt er seine Brüder für den Verzicht auf alle Ansprüche aus. Auch sein Sohn Georg schützte sich später (1540) so gegen die Zersplitterung der Güter. 1499 erweitert Bartel Kölbel sein Gebiet an der Kahlehöhe bei Reichstädt, 1501 kauft er von der Stiftskirche Unserer lieben Frauen zu Freiberg ein Drittel des Dorfes Luchau und am 21.06.1501 werden in einer erneuten Belehnung auch Niederfrauendorf mit dem Zinnberg (d.i. der Frauenberg) und dessen Bergfreiheit, der erst 1494 an die Karas verliehen wurde, sowie Johnsbach und Oberfrauendorf nebst einer Wüstung im Hohen Wald genannt. Kölbel, der dem Herzog Georg als Bergsachverständiger galt, erhielt am 11.02.1505 ein weitgehendes Bergbauprivileg, das neben der üblichen Münzfreiung, Herabsetzung des Zehnten auf den Zwanzigsten, freier Zu- und Abfuhr für Zechen und Mühlen, und dem Vorrecht auf alles für den Bergbau benötigte Wasser auch das Berggericht für seine Bergarbeiter und das Vorkaufsrecht für alles Erz aus neu aufgenommenen Zechen der Umgebung enthielt und für 15 Jahre galt.
Vom Silberbergbau hat sich Kölbel jedoch bald wieder zurückgezogen, er konzentrierte sich auf den Zinnbergbau auf der Kupfergrube Sadisdorf und auf dem Frauenberg bei Niederfrauendorf. Nachdem, wohl zwischen 1507 und 1516, seine Witwe Justine die Herrschaft geführt hatte, erhalten 1524 die Söhne Heinrich, Georg und Hieronimus neben den anderen oben genannten Dörfern auch wieder Niederfrauendorf mit dem Zinnberg und seiner Freiheit als ein Bergwerk verliehen. Auf die Verwaltung der Naundorfer und Sadisdorfer Silbergruben erhob jedoch der Glashütter Bergmeister Anspruch. Als in jenem Jahre Mattes Zellmaier in Glashütte auf Kupferbergbau im Naundorfer Grundbesitz gemutet hatte, ließ Georg Kölbel ihn von der Kupfergrube vertreiben. Daraufhin verfuhr der Glashütter Bergmeister Joachim Knorr ebenso mit Arbeitern Kölbels, gleichfalls soll es durch Verleihungen auf den Fluren der Dörfer und Schürfe an wenig erfolgversprechenden Stellen zur Schädigung der Bauern gekommen sein. Dadurch kam ein schon lange schwelender Konflikt zwischen den auswärtigen Berg- und Grundherren und dem Bergamt Glashütte zum Ausbruch, die den Glashütter Geschworenen und dem Bergmeister mangelndes Interesse, Nachlässigkeit und schlechte Verwaltung vorhielten, was auch der arge Zustand des Bergbaus in der Bergamtsstadt belegte, und sich darüber beschwert hatten, dass Anschnitt und Rechnungslegung nun auch in Glashütte erfolgen sollten. Knorr beklagt sich beim Kurfürsten über Kölbel, der wiederum sah sich in seinem Bergrecht bedroht und berief sich auf von seinen Vorfahren ererbte Freiheiten. Bis zur Entscheidung Augusts verging fast ein Jahr. Der Vertrag vom 8.9.1557, der als Muster einer Vasallenbergamtsverfassung gelten kann, gestand Kölbel das Bergrecht einschließlich der Berggerichtsbarkeit, des Zehnten und der Hütten zu, soweit es sich um Zinn handelte, wogegen Gold, Silber und Kupfer ins Regal des Kurfürsten gehörte. Besondere Rechte erhielt Kölbel für seine zwei Kupfergruben, die er seit längerem unterhielt, ebenso das Vorrecht zur Errichtung von Pochwerken und einen Schutz vor Flurschäden und unnötigem Wegebau. Damit besaß Kölbel, der ja hauptsächlich auf Zinn baute, das absolute Recht, er war vom Anschnitt und allen Gebühren befreit und brauchte nur vierteljährlich den Rezess in Glashütte vorzunehmen. Die Zahlung des Kupfer- und Silberzehnten war ein geringes Opfer und er hatte es in der Hand, wen er in seine Wälder herein ließ und brauchte nicht um seine Jagd zu fürchten. Diese Lage der Kupfergrube in abgeschiedener Waldeinsamkeit macht auch Herkunft der Bezeichnung „Waldworchten“ für die Bergknappen nachvollziehbar. Das Original des Vertrages war an das Bergamt Glashütte eingeschickt worden, dort ist es 1634 beim Vizebergmeister und Geschworenen Christoph Herrmann bei der Brandschatzung durch die kaiserlichen Soldaten zusammen „mit anderen vornehmen Sachen“ vernichtet worden.
1580 wurde Georgs Sohn Barthel Kölbel als Besitzer des Ritterguts genannt, der bereits 1585 früh verstarb.

Ein Vormund seines damals noch minderjährigen Sohnes Georg, der Dippoldiswalder Amtshauptmann F. Magnus auf Reinhardtsgrimma, wird im Jahre 1598 im Zusammenhang mit der Kupfergrube genannt. 1602 befindet sich das Rittergut im Besitz des Kursächsischen Rittmeisters Friedrich von Mangold auf Reinhardtsgrimma sowie Friedrich Kölbels. Über 100 Jahre haben die Kölbel, eine streitbare Familie, die ihre Interessen nicht nur in bergbaulichen Belangen mit eisernem Willen durchzusetzen wusste, auf Naundorf gesessen und in dieser Zeit durch intensive Förderung und auch Beteiligung ihren Vasallenbergbau zur Blüte gebracht. 1607 erwirbt Wilhelm von Schönberg Naundorf mit Sadisdorf, dem Freiberger Holz und Teilen von Jonsbach. Dessen Sohn Wolf Ernst von Schönberg suchte 1612 nach dem Tode des Vaters ebenfalls das Lehn, wahrscheinlich wurde es ihm aber wegen Erbstreitigkeiten und Schuldsache nicht gewährt, darauf verkaufte die Witwe von Schönberg die Kupfergrube mit allem Zubehör, Schmelzhütten, Gezeugen, Pochwerken und Zinnzehnten an den Ritter und Obristen Heinrich von Güntterraht. 1616 wurde Naundorf als Bünauisches Bergamt genannt. Am 22.1.1622 ist über Naundorf samt vorgenannten Orten ein Lehnbrief an den Junker Heinrich von Bernstein, der das Gut 1621 schon besessen hatte und mit Anna geb. Kölbel verheiratet war, ausgestellt worden. 1626 kommt es zu einem Vergleich zwischen Bernstein und dem Vormund der Erben Güntterrahts, Valentin Thräynner, über die Rückabwicklung des Verkaufs der Bergwerksanlagen und Bergrechte. 1628 erwarb Günter von Bünau d. J. aus der Lauensteiner Linie das Rittergut mit allen Dörfern, nachdem die Bünauer ihre böhmischen Besitzungen um Tetschen im Zuge der Gegenreformation verkaufen mussten. Ihm folgten nach 1662 Rudolph von Bünau, Vater und Sohn gleichen Namens.
Am 23.4.1686 kam es bei Anwesenheit der Befahrungskommission zum größten Bruch in der Kupfergrube, weitere vor allem 1709 und 1714 führten zu Unterbrechungen des Grubenbetriebs. 1703 erhielt Rudolph von Bünau erstmalig Befreiung von der halben Land- und Tranksteuer zur Förderung des Bergbaus auf der Kupfergrube, auch seinen Nachfolger wurde diese gewährt. 1726 wurde über das Vermögen Rudolph von Bünaus d. J. ein Konkurs eröffnet. Auf der Zwangsversteigerung erwarb der Kurfürstliche Floßmeister der Weißeritzflöße Samuel Klemm das Rittergut für 22100 Thl., er hatte sich sehr um die Wiedererhebung des Bergbaus verdient gemacht, jedoch konnte er die Kupfergrube nicht wieder zu Überschuss bringen.

Nachdem Klemm 1741 seine Nachfolge geregelt hatte, ist er 1745 verstorben. Bis 1748 verwaltete seine Witwe das Rittergut, dann wurde sein ältester Sohn Johann Samuel Klemm Besitzer. 1769 kam der Naundorfer Vasallenbergbau nach der Stillegung der Kupfergrube mit einer Rezessschuld von über 12800 Thl. vorerst zum Erliegen, Klemm verstarb im gleichen Jahr. Ab 1774 trat die Familie Annisius als Besitzer auf, zuerst die Frau (Witwe?) des Geheimrates Johann Friedrich Annisius, 1785 dann ihr Sohn, der Königlich Preußische Kriegsrat Ad. Carl Friedrich Annisius und ab 1805 dessen Sohn Christian Friedrich Ad. Annisius; zu dieser Zeit gehörten ihm neben dem gleichnamigen Dorf auch der Bergflecken Niederpöbel, die Dörfer Sadisdorf und Niederjohnsbach sowie das Gut in Obercarsdorf. 1820 erwarb der Geheime Kriegskammerrat Christoph Anton Ferdinand von Carlowitz das Rittergut. Mit dem Kammerjunker Ernst Maximilian und dem Landesassessor Albert - den Gebrüdern - von Carlowitz auf Oberschöna, die 1829 das Rittergut mit seinem Zubehör (jedoch ohne Obercarsdorf) für 88000 Taler erwarben, hatte die Herrschaft wieder Besitzer, die sich für die Wiederbelebung ihres Bergbaus engagierten. Spätestens ab 1842 war dann Albert von Carlowitz alleiniger Grundherr.

1832 begann mit der Wiederaufnahme der Kupfergrube eine erneute Differenz wegen des Kupferabbaus. Nachdem der Schichtmeister Christian Gottfried Nicolai beim Bergamt Altenberg auf Kupfer gemutet hatte, da seiner Ansicht nach Naundorf nur das Bergrecht auf Zinn verliehen war, ging das staatliche Bergamt davon aus, dass das Berggebäude damit aus dem Vasallenbergrecht herausfalle. Andererseits wurde dargelegt, dass es sich ausschließlich um im Zinnstock zu brechende Kupfererze handle, deren Abbaurecht aus der Ausnahmeregelung im Bergwerksvertrag von 1557 hergeleitet wurde. Regierungsrat Carlowitz erwirkte am 30.8.1843 eine auf 20 Jahre befristete Erweiterung seiner Bergwerksrechte zur Wiedererhebung des Kupfergrübner Bergbaus. Darin wurde ihm u.a. gestattet, in einem begrenzten Bezirk auf Silber, Kupfer und alle Metalle zu verleihen, sowie alle fließenden Wasser für Bergwerkszwecke zu nutzen. Fällige Quatembergelder wurden erlassen und die Mitaufsicht des Bergamtes Altenberg ausgeschlossen. Beachtlich ist, dass kurz vor Aufhebung des Vasallenbergbaus noch eine solche Erweiterung der Bergrechte gewährt wurde.

Bereits 1846 veräußerte jedoch der inzwischen zum Staats- und Justizminister ernannte Albert von Carlowitz das Gut für 75000 Taler an Wilhelm Eduard Otto. Dieser war der letzte Besitzer mit Vasallenberggerichtsbarkeit und trat diese am 12.12.1851 ab. Ehe aber die zugestandene Frist abgelaufen war, gab es die Vasallenbergämter nicht mehr.


Auch beim Naundorfer Berggericht hat der Bergmeister keine Besoldung erhalten, statt dessen wurde ihm sein vierteljährlich zu bezahlendes Quatembergeld als Salär überlassen. Beim Zinnschmelzen erhob er 1 gr./ztr als Waagegeld. Hinzu kamen noch feste Gebühren, welche die Gewerkschaften ihm und auch den Geschwornen für ihre Fahrkosten und hoheitliche Tätigkeiten erstatten mussten.

nachweisbare Bergmeister und -geschworene:

1556: Thomas Scharff

(vormals): Melchior Köler (1577 als selig genannt)

1574 - 1594: Bartel Legler; Berggeschworener: 1577 Wolf Voyt

1597 - 1607: Merten Köler; Berggeschworene : Bartel Heim (ohne Datierung genannt), 1605 Christoff Heymann

1604 - 1625: Christoff Heymann [Heimann]; Berggeschworener: 1608 - 1629 Mattes Opell [Oepel]

1626 - 1635: Matthes Oepel; Berggeschworener: 1628 -1629 Paul Legler

1636 - 1665: Paul Legler (1656 auch als Richter tätig); Berggeschworene: 1645-1652 Christoff Felbert,
1645 - 1660 Nicol Ehrlich, 1654 -1666 Martin Göpfferdt, 1661- 1665 Georg Legler (Sohn des Paul)

1666 - 1679: Georg Legler, Berggeschworener: 1666 - 1695 Christof Legler, 1677 - 1715 Hanns [Johannes] Köhler d. Ä.

1686 - 1720: Michael Legler (1686 zunächst als Bergverständiger); Berggeschworene: 1700 - 1740 Michael Legler jun., 1708 Hans Köhler jun., 1723 Gottfried Köhler

1724 - 1766 Gottfried Köhler; Berggeschworene: 1724 - 1728 Gottfried Göpfert, 1732 Johann Caspar Rudolph, 1751 Johann Michael Legler;
Bergschreiber: 1763 - 1766 Heinrich Gotthold Grellmann, 1769 Johann Heinrich Legler

1824 - 1851 Friedrich August Schmid (der Altenberger Bergschreiber wirkte als Justitiar und Gegenschreiber, von 1844 - 1851auch als Gerichtsdirektor); Reviergeschworener: 1839 - 1851 Ehregott Leberecht Meutzner

1851 Ehregott Leberecht Meutzner

Freiberg, Mai 2001 – Zimmermann, A. Henry


Besonderen Dank an Wolfgang Barsch (Geising) und Dr. Rainer Sennewald (Freiberg) für die Unterstützung, Materialien und Informationen.

Quellen:

Barsch, Wolfgang: Vasallenbergbau (Abschriften und Manuskripte); o.J.

Blaschke, Karlheinz: Die geschichtliche Entwicklung im Osterzgebirge; in Werte der deutschen Heimat, Band 10 - Östliches Erzgebirge; Berlin, 1966

Blaschke, Karlheinz: Historisches Ortsverzeichnis von Sachsen, Leipzig, 1957

Löscher, Hermann: Vom Bergregal im Sächsischen Erzgebirge; in Bergbau und Bergrecht, Freiberger Forschungshefte D 22, Berlin, 1957

Meißner, Christoph: Umständliche Nachricht von der Bergstadt Altenberg, Dresden und Leipzig, 1747, Reprintausgabe, 2001

Müller, Carl Herrmann: Geognostische Verhältnisse und Geschichte des Bergbaus der Gegend von Schmiedeberg, Niederpöbel, Naundorf und Sadisdorf in der Altenberger Bergamtsrevier; in Beiträge zur geognostischen Kenntnis des Erzgebirges; Freiberg, 1867

Müller, Gerhardt (Hsg.): Zwischen Müglitz und Weißeritz - Werte der deutschen Heimat, Band 8; Berlin, 1964

Schiffner, Carl: Alte Hütten und Hämmer in Sachsen, bearb. v. Werner Gräbner, Freiberger Forschungshefte D 14; Berlin 1959

Schumann, Rudolf: Geschichte des Erzbergbaus im Revier des ehemaligen Bergamtes Glashütte bis zum Ausbruch des Dreißigjährigen Krieges unter besondere Berücksichtigung der Vasallenbergämter Naundorf, Schmiedeberg und Bärenstein; 1938

Schwarz: Beiträge zur Kenntnis der Erzlagerstätten von Niederpöbel im sächsischen Erzgebirge; in Jahrbuch für das Berg- und Hüttenwesen; Freiberg; 1913

Sennewald, Dr. Rainer: Adel + Montanwesen – Materialsammlung, 2001

Wagenbreth, Otfried / Wächtler, Eberhard (Hsg.): Bergbau im Erzgebirge - Technische Denkmale und Geschichte; Leipzig, 1990

Wilsdorf, Helmut: Einblicke in die Montangeschichte des Osterzgebirges; in Werte der deutschen Heimat, Band 10 - Östliches Erzgebirge; Berlin, 1966

Archivarische Quellen:

SächsBergAFG-BA-Altbg. 160, 194, 215, 671


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Update: 10. Jun 2004

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