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Wetter in Schmiedeberg

Gemeindenachrichten

Winterdienst

Behinderungen im Winterdienst

Leider müssen wir feststellen, dass es in letzter Zeit immer wieder zu erheblichen Behinderungen bei der Durchführung des Winterdienstes kommt. Grund sind vielmals ohne Rücksicht auf die erforderliche Durchfahrtsbreite abgestellte Fahrzeuge in den Wohngebieten.
Auch freundliche Hinweise und Aufforderungen durch Mitarbeiter unseres Bauhofes oder der Verwaltung, die Fahrzeuge anders abzustellen oder an anderer Stelle zu parken, werden ignoriert.
Wir möchten die Einwohner unserer Gemeinde daher nochmals auffordern, ihre Fahrzeuge so zu parken, dass eine uneingeschränkte Befahrbarkeit mit Winterdiensttechnik, erforderliche Restfahrbahnbreite nach § 12 StVO mind. 3 Meter, jederzeit gewährleistet ist. Sollte eine sichere und ungefährdete Winterdienstleistung ohne das Risiko von Schäden am Eigentum Dritter nicht möglich sein, so sind unsere Mitarbeiter angehalten ihre Fahrt auf der entsprechenden Route abzubrechen. Da dies sicher nicht im Interesse der Mehrzahl unserer Bürger ist, kann auch der freundliche Hinweis unter Nachbarn hier und da hilfreich sein um diese für alle Betroffenen unangenehme Situation zu verhindern. Bei entsprechender gegenseitiger Rücksichtnahme, Verständnis und Einhaltung der gesetzlichen Regelungen kann auch in Zukunft ein ordnungsgemäßer Winterdienst gewährleistet werden.
Danke für Ihre Mithilfe.

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Grundsteuerbescheide

1/24/12

Öffentliche Bekanntmachung
über die Festsetzung der Grundsteuer 2012

Gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes macht die Gemeinde Schmiedeberg folgendes öffentlich bekannt:

Für diejenigen Schuldner der Grundsteuer, die für das Kalenderjahr 2012 die gleiche Grundsteuer wie 2011 zu entrichten haben und insoweit bis zum heutigen Tage keinen anders lautenden Bescheid erhalten haben, wird die Grundsteuer hiermit durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid für das Kalenderjahr 2012 zugegangen wäre.

Die Grundsteuer für 2012 ist entsprechend den zugesandten Bescheiden zu entrichten. Die Möglichkeit der Hebesatzänderung bei der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2012 gemäß
§ 25 des Grundsteuergesetzes bleibt davon unberührt. Eintretende Änderungen in der Steuerhöhe werden den einzelnen Steuerschuldnern jeweils durch Änderungsbescheide bekannt gegeben.

Einwendungen gegen die Höhe des Einheitswertes sind an das zuständige Finanzamt Freital zu richten.

Werden Grundstücke im Laufe des Kalenderjahres (Steuerjahres) verkauft, so ist nach den gesetzlichen Bestimmungen der bisherige Eigentümer bis zum Ablauf des Steuerjahres zur Zahlung der Grundsteuer verpflichtet. Die Änderung erfolgt auf den 01. Januar des auf die Veräußerung folgenden Jahres. Andere Vereinbarungen (z. B. im Kaufvertrag) haben nur privatrechtliche Bedeutung für die Verrechnung der Grundsteuer zwischen dem bisherigen und dem neuen Eigentümer. Sie berühren nicht die Zahlungspflicht (Steuerschuld) gegenüber der Gemeinde.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Festsetzung der Grundsteuer kann innerhalb eines Monats nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Schmiedeberg, Pöbeltalstraße 1,
01762 Schmiedeberg einzulegen.

Schmiedeberg, den 01.02.2012


U. Kretzschmar
Amtsverweser


Mitteilung für weitere Abgabearten


Bescheide für Benutzungsgebühren der Kindereinrichtungen, Mieten und Pachten werden nicht erteilt, da hier der entsprechende Vertrag mit der Gemeinde Schmiedeberg Zahlungsgrundlage ist.

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Landratsamt im neuen Sitz

1/24/12

Das Landratsamt Sächsische Schweiz-Osterzgebirge hat seinen Dienstbetrieb im neuen Verwaltungssitz aufgenommen. Die Behörde ist unter folgender neuer Anschrift zu erreichen:

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Landratsamt
Schloßhof 2/4
01796 Pirna
Tel.: 03501 515-0
E-Mail: buergerbuero.pirna@landratsamt-pirna.de

Die bisherigen Außenstellen in Dippoldiswalde und Freital bleiben bestehen, um auch zukünftig häufig frequentierte Dienstleistungen wohnortnah anzubieten. Auch werden alle Bürgerbüros wie bisher direkt vor Ort Ansprechpartner für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger bleiben.
Informationen darüber, welche Abteilungen der Landkreisverwaltung wo zu finden sind, wie die neuen Telefonnummern lauten, wo man parken kann und welche Außenstellen auch weiterhin zur Verfügung stehen, sind im Landkreisboten Nr. 14 vom 07.12.2011 sowie auf der Internetseite des Landkreises zu finden.

Abteilung Vermessung
Die Abteilung Vermessung des Landratsamtes mit ihren Referaten Katasterführung, Katasterentwicklung, Katasterberichtigung und Gutachterausschuss ist nicht umgezogen und bleibt wie gewohnt unter folgender Anschrift erreichbar:

Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge
Landratsamt
Schloßpark 22
01796 Pirna
Tel.: 03501 515-3330
Fax: 03501 515 3309

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Öffnungszeitenänderung Bibliothek

1/13/12

Liebe Nutzer unserer Bibliothek,

 

bitte beachten Sie, dass die Gemeindebibliothek ab sofort Donnerstags nur noch bis 18.00 Uhr geöffnet ist.

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Termine der Müllentsorgung

Ab Januar gelten für alle Ortsteile der Gemeinde Schmiedeberg die gleichen Entsorgungstermine.

 

Die Abfallbehälter/Gelbe Säcke sind zum Entsorgungstermin bis 6.00 Uhr zur Abholung bereit zu stellen.

 


Februar


Mülltonne           7./ 21.2.


Gelbe Säcke       6./ 20.2.

Biotonne             2./ 16.2.

Papier                      17.2.

Entsorgungstermin für die 1.100 –Liter-Papiertonne: wöchentlich Freitag

Ansprechpartner Abfallwirtschaft: Zweckverband Abfallwirtschaft

                                                        Meißner Straße 151 a,  01445 Radebeul

                                                        Service-Telefon:  0351/4040450
                                                                                          

Wertstoffhof Dippoldiswalde, Alte Dresdner Straße (Tel. 0180 5033445)

Mo, Mi, Fr 13.00 – 18.00 Uhr

Sa                8.00 – 12.00 Uhr


 

 

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Blutspende

 

 

Einheitliche Blutspender-Ausweise beim DRK

Seit Anfang des Jahres werden schrittweise die alten gelben Blutspender-Pässe gegen moderne Ausweise im Format von Chipkarten ausgetauscht. Damit sind problemlos Blutspenden bei allen DRK-Blutspendediensten in Deutschland möglich. Die Aufnahme und Spendenverwaltung wird erleichtert und fördert den zügigen Durchlauf in den Blutspendelokalen.

Sachsen ist eins der Bundesländer, welches als erster startet. 2013 soll die Umstellung dann in allen DRK-Blutspendediensten erfolgt sein. Ausführliche Informationen erhalten alle Blutspender/innen bei Ihrer nächsten Spendenaktion oder unter www.blutspende.de.

Herzlichen Dank für Ihre Blutspenden!
Ihr DRK Blutspendedienst


Die nächste Möglichkeit zur Blutspende besteht:

am Freitag, den 09.03.2012, zwischen 14.00 und 19.00 Uhr in der Mittelschule Schmiedeberg, Lutherplatz 24c.

 

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Aufforderung zur Meldung an die Tierseuchenkasse

12/21/11

Sehr geehrte Tierbesitzer,


bitte beachten Sie, dass Sie als Besitzer von Pferden, Rindern, Schweinen, Schafen, Ziegen, Geflügel, Süßwasserfischen und Bienen zur Meldung und Beitragszahlung bei der Sächsischen Tierseuchenkasse gesetzlich verpflichtet sind.
Die Meldung und Beitragszahlung für Ihren Tierbestand ist Vorrausetzung für eine Entschädigung im Tierseuchenfall, für die Beteiligung der Tierseuchenkasse an den Kosten für die Tierkörperbeseitigung und für Beihilfen im Falle der Teilnahme an Tiergesundheitsprogrammen.
Bitte melden Sie Ihren Tierbestand zum Stichtag 1. Januar bei der Sächsischen Tierseuchenkasse an.
Informieren Sie sich zur Meldung, Beitragszahlung und zu den Leistungen der Tierseuchenkasse unter www.tsk-sachsen.de oder unter 0351 806080.
Ihre Sächsische Tierseuchenkasse

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Erweiterung der Fördergebietskulisse Herdenschutz

11/17/11

Presseinformation                                                                                                                                                                       

Erweiterung der Fördergebietskulisse für Herdenschutz

Durch die Neuetablierungen von Wölfen in der Königsbrücker- und Annaburger Heide wurde das Fördergebiet zum präventiven Herdenschutz gegen Wolfsübergriffe in Sachsen im Juni 2011 erweitert. Neben den Landkreisen Bautzen und Görlitz gehören jetzt auch die Landkreise Meißen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge sowie Teile der Landkreise Mittelsachsen, Leipzig und Nordsachsen zum Fördergebiet. Tierhalter (Schaf- und Ziegenhalter sowie Betreiber von Wildgattern) im Wolfsgebiet sollten ausreichende Schutzmaßnahmen zur Vermeidung von Schäden treffen.

Seit Herbst 2010 ist in der Annaburger Heide (Dreiländereck Sachsen-Anhalt / Sachsen / Brandenburg) ein einzelner Wolf u.a. durch Film – und Fotoaufnahmen nachgewiesen. Ende April 2011 wurden in der Königsbrücker Heide erstmals zwei Wölfe über Fotofallenaufnahmen bestätigt.

 

Schaf- und Ziegenhalter sowie Betreiber von Wildgattern im rot eingegrenzten Fördergebiet (siehe Karte) haben die Möglichkeit, sich im Rahmen der Förderrichtlinie "Natürliches Erbe" Herdenschutzmaßnahmen gegen Wolfsangriffe (Anschaffung von Elektrozäunen, Flatterband und Herdenschutzhunden, Installation von Unterwühlschutz bei Wildgattern etc.) fördern zu lassen. Der Fördersatz liegt bei 60 % der förderfähigen Ausgaben.

 

Auf der Internetseite des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) sind die Richtlinie und die Antragsformulare erhältlich. Zur Antragsstellung sind das Basisformular und das Maßnahmeblatt A 4 für investive Artenschutzmaßnahmen auszufüllen, zu unterzeichnen und bei der zuständigen Außenstelle des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) einzureichen.

Bei Fragen zum Antragsverfahren steht Ihnen Herr A. Klingenberger von der Biosphärenreservatsverwaltung unter folgender Telefonnummer zur Verfügung: 0172/3757602.

 

Schäden an Nutztieren, bei denen der Wolf als Verursacher nicht ausgeschlossen werden kann, werden im Fördergebiet auf Grundlage von § 38 Abs. 7 des Sächsischen Naturschutzgesetzes finanziell ausgeglichen. Voraussetzung dafür ist die Einhaltung der Kriterien des Mindestschutzes durch den Tierhalter und die zeitnahe Meldung (innerhalb von 24 Stunden) des Schadens an das zuständige Landratsamt. Die Schadensmeldung kann alternativ auch an die  Rettungs- o. Polizeileitstellen gerichtet werden.

Die Tierhalter im neuen Fördergebiet haben nun ein Jahr Zeit, entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen. Bis zum Ablauf dieser Frist erhalten sie auch dann einen Schadensausgleich, wenn bei einem Nutztierriss durch einen Wolf der vorgeschriebene Schutz noch nicht vorhanden war.

 

Einen sehr effektiven Schutz gegen Wölfe bietet in der Regel ein handelsüblicher Elektrozaun von mind. 90 cm Höhe (Flexinetz/Euronetzzaun oder Litzenzaun mit mindestens fünf Litzen). Wichtig ist, dass Wassergräben immer mitgekoppelt werden – über offene Gräben können Wölfe leicht in die Umzäunung eindringen. Flexinetze sollten straff gespannt sein und bündig zum Boden abschließen. Bei Litzenzäunen sollte der Abstand zwischen den Litzen bzw. der untersten Litze und dem Boden 20 cm nicht überschreiten.

Feste Koppeln, z.B. aus Maschendraht oder Knotengeflecht, bieten zwar im Regelfall ausreichend Schutz gegen Wölfe, können aber leicht Schwachstellen aufweisen, die vom Wolf genutzt werden können. Deshalb muss bei diesen Zäunen darauf geachtet werden, dass diese mindestens 120 cm hoch sind und einen festen Bodenabschluss (Spanndraht) haben. Die Umzäunung darf keine Durchschlupfmöglichkeiten am Boden bieten. Zäune sollten täglich nach guter fachlicher Praxis kontrolliert und eventuelle Schwachstellen zeitnah verschlossen werden. Tierhalter, die ihre Nutztiere auf fest eingezäunten Koppeln ohne stromführende Zäune halten, sollten überlegen, ob sie sich zum Schutz ihrer Tiere nicht den empfohlenen Elektrozaun (Flexinetz/Euronetz oder stromführender Litzenzaun) anschaffen.

Der effektivste Schutz für Schafe und Ziegen, ist, soweit die Möglichkeit besteht, diese über Nacht im Stall unter zu bringen.

 

 

Mehr Informationen zu den Förderrichtlinien und zum Herdenschutz bekommen Sie auf folgenden Seiten:

-         Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL): http://www.smul.sachsen.de/foerderung/93.htm

-         Kontaktbüro „Wolfsregion Lausitz“: http://www.wolfsregion-lausitz.de