Grundsteuerbescheide
1/24/12
Öffentliche Bekanntmachung
über die Festsetzung der Grundsteuer 2012
Gemäß § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes macht die Gemeinde Schmiedeberg folgendes öffentlich bekannt:
Für diejenigen Schuldner der Grundsteuer, die für das Kalenderjahr 2012 die gleiche Grundsteuer wie 2011 zu entrichten haben und insoweit bis zum heutigen Tage keinen anders lautenden Bescheid erhalten haben, wird die Grundsteuer hiermit durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tag ein schriftlicher Steuerbescheid für das Kalenderjahr 2012 zugegangen wäre.
Die Grundsteuer für 2012 ist entsprechend den zugesandten Bescheiden zu entrichten. Die Möglichkeit der Hebesatzänderung bei der Grundsteuer für das Kalenderjahr 2012 gemäß
§ 25 des Grundsteuergesetzes bleibt davon unberührt. Eintretende Änderungen in der Steuerhöhe werden den einzelnen Steuerschuldnern jeweils durch Änderungsbescheide bekannt gegeben.
Einwendungen gegen die Höhe des Einheitswertes sind an das zuständige Finanzamt Freital zu richten.
Werden Grundstücke im Laufe des Kalenderjahres (Steuerjahres) verkauft, so ist nach den gesetzlichen Bestimmungen der bisherige Eigentümer bis zum Ablauf des Steuerjahres zur Zahlung der Grundsteuer verpflichtet. Die Änderung erfolgt auf den 01. Januar des auf die Veräußerung folgenden Jahres. Andere Vereinbarungen (z. B. im Kaufvertrag) haben nur privatrechtliche Bedeutung für die Verrechnung der Grundsteuer zwischen dem bisherigen und dem neuen Eigentümer. Sie berühren nicht die Zahlungspflicht (Steuerschuld) gegenüber der Gemeinde.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Festsetzung der Grundsteuer kann innerhalb eines Monats nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Widerspruch eingelegt werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Schmiedeberg, Pöbeltalstraße 1,
01762 Schmiedeberg einzulegen.
Schmiedeberg, den 01.02.2012
U. Kretzschmar
Amtsverweser
Mitteilung für weitere Abgabearten
Bescheide für Benutzungsgebühren der Kindereinrichtungen, Mieten und Pachten werden nicht erteilt, da hier der entsprechende Vertrag mit der Gemeinde Schmiedeberg Zahlungsgrundlage ist.