Termine der Müllentsorgung
Abfall-Termine
Hinweis: Die Abfallbehälter/Gelbe Säcke sind zum Entsorgungstermin bis 6.00 Uhr zur Abholung bereit zu stellen.
Mülltonne 16.04. 30.04. 14.05.
Gelbe Säcke 25.04. 10.05. 24.05.
Biotonne 25.04. 03.05. 10.05.
Papier 12.04. 11.05.
Zweckverband Abfallwirtschaft: 0351/4040450
Entsorgungsunternehmen Becker Umweltdienste GmbH
Betriebsstätte Freital: 0351/ 64400-0
Betriebsstätte Schmiedeberg: 035052/ 2290
Wertstoffhof Dippoldiswalde, Alte Dresdner Straße (Tel. 0180 5033445)
Mo, Mi, Fr 13.00 – 18.00 Uhr
Sa 8.00 – 12.00 Uhr
Becker Umweltdienste GmbH, Altenberger Straße 71 b
Die, Do 14.00 – 18.00 Uhr
Annahme von Bauschutt, Mischabfall, Sperrmüll, Elektroaltgeräte, Kühlschränke, Holz, Dachpappe, Asbest, Grünschnitt u.a.
Grünschnittannahme 2013
Hennersdorf - Untere Dorfstraße 1a am 13.04. 10.30 – 12.30 Uhr (Dreiseithof)
Schmiedeberg - Altenberger Straße 71 b am 20.04. 08.00 – 12.00 Uhr (Firma Becker)
Ammelsdorf - Wertstoffcontainerplatz am 27.04. 08.00 – 10.00 Uhr
Naundorf - am Schloss am 27.04. 10.30 – 12.30 Uhr
Sadisdorf - am Landmarkt am 11.05. 08.00 – 10.00 Uhr
Schönfeld - Dorfplatz am 11.05. 10.30 – 12.30 Uhr
Dönschten - Talstraße 12 neben DGH am 15.06. 08.00 – 10.00 Uhr
Obercarsdorf - Dresdner Straße 86 am 15.06. 10.30 – 12.30 Uhr (ehem.Bauhof)
Ab 2013 bietet der ZAOE die Biotonne im gesamten Verbandsgebiet an. Bei konsequenter Trennung der Abfälle und Nutzung einer Biotonne kann Geld gespart werden. Besonders für Haushalte, wo viel Grünschnitt anfällt, sollte dies interessant sein, denn zwischen Mai und Oktober kann diese wöchentlich zur Entleerung bereitgestellt werden.
Grundstückseigentümer erhalten Gebührenbescheid
Vom 22. März an wird der Zweckverband Abfallwirtschaft Oberes Elbtal (ZAOE) die Gebührenbescheide an alle Grundstückseigentümer in der Region Weißeritzkreis (ehemals Landkreis Weißeritzkreis) verschicken.
Der Gebührenbescheid enthält die Abrechnung für das vergangene Jahr und die Abschlagszahlungen für dieses Jahr mit zwei Fälligkeiten: 26. April und 4. Oktober.
Grundlage für die Berechnung der Abschlagzahlung ist das durchschnittlich verbrauchte Abfallvolumen in Liter pro Person und Woche aus dem Jahr 2012. Bei Rückfragen sollte die Rufnummer des auf dem Gebührenbescheid benannten Bearbeiters angewählt werden.
Die Gebührenzahler werden um pünktliche Bezahlung gebeten.
Jeweils zirka drei Wochen nach Fälligkeit wird der ZAOE die Säumigen schriftlich mahnen. Dafür gibt es eine Mahngebühr von fünf Euro. Sollte auch dann nicht gezahlt werden, muss der Zweckverband Maßnahmen zur Zwangsvollstreckung einleiten. Diese wird zirka vier Wochen nach dem Mahnschreiben schriftlich angekündigt. Einer der nächsten Schritte ist die Pfändung vor Ort durch einen Außendienstmitarbeiter des ZAOE.
Um solche Maßnahmen zu verhindern, sollten Betroffene rechtzeitig in der Geschäftsstelle vorsprechen, um gemeinsam mit dem ZAOE nach Lösungen zu suchen, zum Beispiel Ratenzahlung.
Ein gutes Mittel, die Zahlungen nicht zu vergessen, ist das Abbuchen der Beträge vom Konto. Eine Einzugsermächtigung kann jederzeit erteilt und auch wieder entzogen werden. Ein entsprechender Vordruck ist auf der Verbandsseite im Internet (www.zaoe.de) unter „Abfallberatung/Formulare“ zu finden. Auch beim jeweiligen Geldinstitut kann eine entsprechende Ermächtigung erteilt werden.
Seit sechs Jahren sind die Gebühren im Verband im Wesentlichen stabil.
Service-Telefon für die Bürger: 0351 4040450