Winterdienst
Behinderungen im Winterdienst
Leider müssen wir feststellen, dass es in letzter Zeit immer wieder zu erheblichen Behinderungen bei der Durchführung des Winterdienstes kommt. Grund sind vielmals ohne Rücksicht auf die erforderliche Durchfahrtsbreite abgestellte Fahrzeuge in den Wohngebieten.
Auch freundliche Hinweise und Aufforderungen durch Mitarbeiter unseres Bauhofes oder der Verwaltung, die Fahrzeuge anders abzustellen oder an anderer Stelle zu parken, werden ignoriert.
Wir möchten die Einwohner unserer Gemeinde daher nochmals auffordern, ihre Fahrzeuge so zu parken, dass eine uneingeschränkte Befahrbarkeit mit Winterdiensttechnik, erforderliche Restfahrbahnbreite nach § 12 StVO mind. 3 Meter, jederzeit gewährleistet ist. Sollte eine sichere und ungefährdete Winterdienstleistung ohne das Risiko von Schäden am Eigentum Dritter nicht möglich sein, so sind unsere Mitarbeiter angehalten ihre Fahrt auf der entsprechenden Route abzubrechen. Da dies sicher nicht im Interesse der Mehrzahl unserer Bürger ist, kann auch der freundliche Hinweis unter Nachbarn hier und da hilfreich sein um diese für alle Betroffenen unangenehme Situation zu verhindern. Bei entsprechender gegenseitiger Rücksichtnahme, Verständnis und Einhaltung der gesetzlichen Regelungen kann auch in Zukunft ein ordnungsgemäßer Winterdienst gewährleistet werden.
Danke für Ihre Mithilfe.