EU-Dienstleistungsrichtlinie
Am 12. Dezember 2006 wurde die europäische Dienstleistungsrichtlinie (EU-DLR) verabschiedet.
Diese Richtlinie hat das Ziel, die Beschränkungen der Niederlassungsfreiheit von Dienstleistungserbringern in den Mitgliedsstaaten und des freien Dienstleistungsverkehrs im Binnenmarkt zu beseitigen und dadurch eine Liberalisierung des Binnenmarktes zu erreichen.
Die Bestimmungen der EU-DLR sollen bis Ende 2009 von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden. Betroffen davon sind neben den Einheitlichen Ansprechpartnern (EA) in den einzelnen Bundesländern auch die Kommunen als zuständige Behörden nach der EU-DLR.
Weitere Informationen und die Formulare für die einzelnen Verfahren finden Sie im „Amt 24“.