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Veranstaltungen und News der Gemeinde Schmiedeberg
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Information an die Waldbesitzer im Bereich des Reviers Dippoldiswalde

iebe Waldbesitzer,

die Borkenkäfersituation im Jahre 2006 hat erneut Umsicht und Anstrengungen zu deren Meisterung von Ihnen gefordert. Im Bereich des Reviers Dippoldiswalde sind im vergangenen Jahr etwa 1000 Festmeter angefallen und durch die betreffenden Waldbesitzer aufbereitet worden. Damit wurde ein wesentlicher Beitrag zur Borkenkäferbekämpfung geleistet.
Außerdem kam es durch Stürme zu einem Schadholzanfall von geschätzten 1800 fm.



Für das Jahr 2007 besteht keinesfalls ein Grund dafür, in den Bemühungen zur Bekämpfung von Buchdrucker und Kupferstecher nachzulassen. Insbesondere die Schäden, die das Orkantief „Kyrill“ im Januar verursacht hat, lassen ein erneutes Ansteigen des Borkenkäferbefalles erwarten.
Wir bitten Sie deshalb, Ihre Fichtenbe-stände, insbesondere solche, die im vergangenen Jahr durch den Käfer geschädigt waren, auf eventuell. neu erkennbaren Stehendbefall zu kontrollieren. Befallene Bäume sind dann um-gehend zu beseitigen.
An den Befallsherden des Vorjahres sollten Sie sicherheitshalber Fangbäume legen bzw. Fangholzhaufen aufstellen. Ganz besonders wichtig ist es, die gebrochenen oder geworfenen Bäume aufzuarbeiten und aus dem Wald abzutransportieren.
Die zuständige Revierleiterin
Frau Domscheit
(Tel. 03504 61 63 40 oder
0173 37 37 307) wird Sie gern hierzu beraten.

Diejenigen Waldbesitzer, welche Wie-derholungsanträge zur Ausreichung der Erstaufforstungs-prämie bzw. Prämie zur Kulturpflege stellen müssen, wenden sich diesbezüglich bitte direkt an das Amt für Landwirtschaft in Pirna.

Waldflächen einiger Waldbesitzer liegen unmittelbar an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen oder grenzen an Wohn- und Erholungsgrund-stücke sowie landwirtschaftlich genutzte Flächen an. Hier tragen die betreffenden Besitzer eine nicht zu unterschätzende Verantwortung bei der Abwehr von Gefahren von diesen Grundstücken, die eventuell von ihrem eigenen Grundstück ausgehen. Diese Verantwortung und gleichzeitige Verpflichtung zur Gefahrenabwehr (Verkehrssicherungspflicht) ist geregelt in § 823, Abs. 1 und 2 BGB. Wer solche Waldflächen besitzt, sollte mindestens einmal im Jahr, besser jedoch zweimal (im belaubten und unbelaubten Zustand), deren Randbereiche auf Verkehrssicherheit kontrollieren und über das Kontroll-ergebnis eine Notiz für seine Unterlagen fertigen. Das ist nach den vergangenen Winterstürmen besonders wichtig. Auch hierbei können Sie gern auf die Beratung durch Ihren Revierleiter zurückgreifen.

Im Moment sind die Holzpreise sehr gut. Wie lange sich diese Preise halten, ist nach dem Anfall von über einer Million Festmeter Schadholz allein in Sachsen, nicht absehbar.
Sollten Sie daran interessiert sein, Ihr Holz zu verkaufen, wenden Sie sich an Ihren zuständigen Revierleiter. Dort werden Sie hinsichtlich Vermarktungsmöglichkeiten und Preise beraten.

Für alle weiteren Anliegen und Fragen zur Bewirtschaftung Ihrer Waldflächen stehen wir Ihnen natürlich zur Verfügung.


Ihr
Dietmar Holz
Abt.-Leiter Privat- und
Körperschaftswald

und Ihre
Christina Domscheit
Revierleiterin

Eingereicht in Zuschriften von Gemeindeamt am Dienstag, 06. Februar 2007
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