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Vogelschutz bei Baumfällungen
Sturm „Kyrill“ hat die Anzahl der zu fällenden Bäume drastisch ansteigen lassen. Es vergeht kein Tag an dem nicht Anträge auf Baumfällungen gestellt werden. Lt. Baumschutzsatzung ist das Fällen nach dem 28.02. eines jeden Jahres nicht mehr erlaubt. Sollte es in Ausnahmefällen doch zu Fällungen kommen, muss geprüft werden, ob im Baum Vogelnester vorhanden sind und diese evtl. schon bebrütet werden. Ist das der Fall muss vor dem Fällen das Nest geborgen und warm gehalten werden. Das Gelege kann am 01.04.2007 in der Gemeindeverwaltung abgegeben werden, wir werden es dann in die entsprechenden Vogelwarten bzw. Tierheime weitergeben.
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Eingereicht in News von Gemeindeamt am Montag, 02. April 2007
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