Bekanntmachung
des Regierungspräsidiums Dresden
nach dem Grundbuchbereinigungsgesetz (GBBerG)
über einen Antrag auf Erteilung einer Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung
Gemarkung Niederpöbel der Gemeinde Schmiedeberg
Vom 10. Mai 2007
Die Grundstückseigentümer der von der Anlage betroffenen Flurstücke der oben aufgeführten Gemarkung können den eingereichten Antrag sowie die beigefügten Unterlagen in der Zeit
vom 2. Juli 2007
bis einschließlich
30. Juli 2007
während der Dienststunden (montags bis donnerstags zwischen 9.00 Uhr und 15.00 Uhr, freitags von 9.00 Uhr bis 13.00 Uhr) im Regierungspräsi-dium Dresden, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden, Zimmer 2023, einsehen.
Das Regierungspräsidium Dresden erteilt die Leitungs- und Anlagenrechtsbescheinigung nach Ablauf der gesetzlich festgelegten Frist gemäß § 9 Abs. 4 GBBerG in Verbindung mit § 7 Abs. 4 und 5 der Verordnung zur Durchführung des Grundbuchberei-nigungsgesetzes und anderer Vorschriften auf dem Gebiet des Sachenrechts (Sachenrechts-Durchführungsverordnung - SachenR-DV) vom
20. Dezember 1994 (BGBl. I S. 3900).
Hinweis zur Einlegung von Widersprüchen:
Nach § 9 Abs. 1 Satz 1 GBBerG ist von Gesetzes wegen eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für alle am 2. Oktober 1990 bestehenden Energiefortleitungsanlagen und Anlagen der Wasserversorgung und -ent-sorgung entstanden.
Die durch Gesetz entstandene Dienstbarkeit dokumentiert nur den Stand vom 3. Oktober 1990.
Dadurch, dass die Dienstbarkeit durch Gesetz bereits entstanden ist, kann ein Widerspruch nicht damit begründet werden, dass kein Einverständnis mit der Belastung des Grundstücks erteilt wird.
Ein zulässiger Widerspruch kann nur darauf gerichtet sein, dass die von dem antragstellenden Unternehmen dargestellte Leitungsführung nicht richtig ist. Dies bedeutet, dass ein Widerspruch sich nur dagegen richten kann, dass das Grundstück gar nicht von einer Leitung betroffen ist oder in anderer Weise, als von dem Unternehmen dargestellt, betroffen wird.
Der Widerspruch kann beim Re-gierungspräsidium Dresden, Stauffen-bergallee 2, 01099 Dresden, bis zum Ende der Auslegungsfrist erhoben werden. Entsprechende Formulare liegen im Referat 14 (Zimmer 2023) bereit.
Dresden, den 10. Mai 2007
Regierungspräsidium Dresden