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Öffentliche Bekanntmachung in Naundorf aufgestellten Verkehrsschilder
Die in Naundorf aufgestellten Verkehrsschilder über eine Beschränkung auf 12 t von der Einfahrt B 170 Richtung Siedlung und Naundorf bis oberhalb des Schlosses und Park Naundorf ist rechtswirksam angeordnet. Die Beschränkung gilt für beide Fahrtrichtungen. Die Firma Becker hat für einen dreiachsigen LKW mit dem Kennzeichen DW-BU 112 eine Ausnahme-gehmigung erhalten. Zuwiderhandlungen bitten wir mit Fahr-zeugnummer und Zeitangabe der Gemeindeverwaltung zu melden. Versorgungsfahrzeuge und Notdienste sind von dieser Regelung ausgenommen. Schneider
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Eingereicht in News von Gemeindeamt am Donnerstag, 28. Juni 2007
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