In die Gelben Säcke dürfen nur Verpackungen mit dem „Grünen Punkt“ aus Kunststoff, Verbundstoff und aus Metallgesammelt werden. Was alles dazu gehört, ist auf jedem Sack aufgedruckt. Auch gibt es Tipps dazu im Abfallkalender und auf den Internetseiten des ZAOE.
Das verantwortliche Entsorgungsunternehmen ist nicht vom ZAOE, sondern von dem Dualen System Deutschland (DSD) beauftragt. Die Firma Becker stellt den Tourenplan auf und kontrolliert, ob der Gelbe Sack sortenrein befüllt wurde und mitgenommen werden kann. Darauf hat der ZAOE keinen Einfluss.
Der Verband unterstützt das DSD durch entsprechende Öffentlich-keitsarbeit, so zum Beispiel durch die Veröffentlichung der Termine im Abfallkalender und durch Abfallberatung. Bei Problemen sollten sich die betreffenden Bürger direkt an die Firma Becker wenden, Tel. 035052 2290.
Finanziert wird das Einsammeln, Sortieren und Verwerten der Verpackungen mit dem „Grünen Punkt“ über eine Lizenzgebühr und nicht, wie häufig angenommen, über die Grundgebühr des ZAOE. Die Lizenzgebühr zahlen der Handel und die Ver-packungshersteller, die 1991 das DSD als ein privates deutschlandweites Entsorgungssystem gegründet haben mit dem Ziel, diese Verpackungen ordnungsgemäß zu verwerten. Und diese Lizenzgebühr wird an die Haushalte weitergereicht, und zwar über den Preis jeder verpackten Ware im Handel.
Zweckverband Abfallwirtschaft
Oberes Elbtal