Zu melden sind bei der Veterinärbehörde des Landkreises folgende Tierhaltungen (Anzahl im Jahresdurchschnitt gehaltene Tiere):
- Rinder
- Schafe
- Ziegen
- Schweine (auch Minischweine)
- Hühner, Enten, Gänse, Fasane, Perlhühner, Rebhühner, Tauben, Truthühner, Wachteln, Laufvögel
- Pferde
- Bienenvölker
- andere als hier genannte Klauentiere und Kameliden (z. B. Alpaka)
Dabei ist es unerheblich, ob die Tiere gewerblich oder als Hobby gehalten werden. Die Meldung an die Veterinärbehörde wird nicht durch die Pflichtmeldung an die Tierseuchenkasse ersetzt. Sie ist also zusätzlich erforderlich. Wenn eine Tierhaltung beendet wird, ist das ebenfalls der Veterinärbehörde mitzuteilen.
Mitzuteilen sind auch Fischhaltungen außer ausgesprochenen Hobbyhaltungen (Gartenteich).
Die Meldung kann formlos schriftlich
Landratsamt Weißeritzkreis
FB Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt
Weißeritzstraße 7,
01744 Dippoldiswalde
oder auch telefonisch (03504 / 6202512) erfolgen.
Wir fordern hiermit alle Tierhalter auf, sofern nicht schon geschehen, ihrer Meldepflicht (auch Abmeldungen) nachzukommen!
Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag im Interesse der Allgemeinheit für den vorbeugenden Tierseuchenschutz.
Dr. Liebezeit Amtl. Tierarzt