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Geflügelpest „Vogelgrippe“
Hinweisblatt zum Vorgehen beim Auffinden von erkrankten oder verendeten Wildvögeln
1. Das Auffinden von erkrankten oder verendeten Wildvögeln durch Bürger ist dem FB Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt (LÜVA) des Landratsamtes Weißeritzkreis oder auch der Polizei oder der Gemeinde mit Angabe des Fundortes mitzuteilen.
Dabei wird die weitere Verfahrensweise zum Einsammeln besprochen.
2. Bürger sollten kranke oder verendete Wildvögel aus hygienischen Gründen nicht anfassen.
3. Erfolgt das Einsammeln durch Gemeinde- oder Polizeibedienstete, ist folgendermaßen vorzugehen:
· wird eine Berührung der Tiere notwendig, sind Einweghandschuhe zu tragen.
· die einzusammelnden Tiere sind in luft- und flüssigkeitsundurchlässigen Säcken oder Behältern zu verpacken.
· Verständigung des LÜVA zur Abholung der verpackten Tiere
· benutzte Handschuhe sind zu vernichten und die Hände mit Seife zu waschen.
4. Die Einsendung der Tiere erfolgt über das LÜVA an die Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen, Institut Dresden, Jägerstr. 8/10, 01099 Dresden.
Für Fragen und Auskünfte steht Ihnen das FB Lebensmittelüberwachungs- und Veterinäramt Weißeritzkreis zu den Geschäftszeiten unter 03504/620 2511 und 2512 zur Verfügung.
Außerhalb der Geschäftszeiten unter der Rufnummer 0172/7939063.
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Eingereicht in News von Gemeindeamt am Mittwoch, 01. März 2006
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