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Mitteilungen aus dem Forstrevier Dippoldiswalde
Treuhandwald
Seit dem 01.01.2006 wird der sogenannte Treuhandwald nicht mehr durch den Staatsbetrieb Sachsenforst bewirtschaftet. Anfragen diesbezüglich können durch die örtlichen Revierleiter auch nicht zufriedenstellend beantwortet werden. Deshalb wird hier auf einige Ansprechpartner verwiesen und darum gebeten, sich bei allen Fragen zum Treuhandwald direkt an die im Folgenden genannten Personen zu wenden.
Ansprechpartner bei Fragen zum Erwerb von Waldflächen ist Herr Holger Hartmann in der
BVVG Niederlassung Sachsen Tel.: 0351 / 25787-10
Geschäftsstelle Dresden Fax: 0351 / 25787-40
Cottaer Straße 2 – 4 E-Mail: dresden@bvvg.de
01159 Dresden www.bvvg.de
Ansprechpartner bei Problemen mit Forstschutz oder Verkehrssicherungspflicht auf BVVG-Flächen ist Herr Rüdiger Schwark Tel.: 03525 / 763546
Zeithain Mobil: 0170 / 7928752
E-Mail: rüdiger.schwark@bundesimmobilien.de
Ansprechpartner bei Fragen zu Brennholzwerbung etc. ist
Herr Gert Noack Tel.: 035600 / 23664
Heideweg 33 Fax: 035600 / 23664
01359 Döbern Mobil: 0170 / 7928751
E-Mail: gert.noack@bundesimmobilien.de
Veränderte Sprechzeiten im Forstrevier Dippoldiswalde
In den Monaten Mai, Juni und Juli ist die Revierdienststelle wegen Fortbildung und Urlaub zu folgenden Terminen nicht besetzt.
1. vom 24. Mai bis 06. Juni 2006
2. vom 29. Juni bis 19. Juli 2006
In dieser Zeit findet in Oberfrauendorf kein Sprechtag statt! In dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an
Staatsbetrieb Sachsenforst oder Staatsbetrieb Sachsenforst
Abteilung Privat- und Körperschaftswald Forstrevier Altenberg
Herr Holz oder Herr Schüller Herr Heidelbacher
Außenstelle Spechtshausen OT Hirschsprung
Mühlweg 2 Am Forstamt 32/33
01737 Tharandt 01773 Altenberg Tel.: 035203 / 39060 Tel.: 035056 / 23710
Fax: 035203 / 39070 Fax: 035056 / 23711
E-Mail: andreas.heidelbacher@smul.sachsen.de
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Forstschutz
Bald beginnt wieder die „Borkenkäfersaison“. Aus diesem Anlass möchte ich darauf hinweisen, dass das Verbrennen von Reisig und befallener Rinde prinzipiell möglich ist und im Einklang mit § 18 Sächsisches Waldgesetz steht. Eine Mitteilungspflicht über solche Feuer besteht gesetzlich nicht. In Abstimmung mit dem Landratsamt Weißeritzkreis und der Rettungsleitstelle Weißeritzkreis wird jedoch um eine Information der Gemeinden mindestens zwei Tage vor der geplanten Maßnahme gebeten. Damit soll unnötiges Ausrücken der Feuerwehren verhindert werden. Die Gemeinden entscheiden dann eigenständig über die Weitergabe dieser Information an die zuständigen Mitarbeiter, Feuerwehren oder auch Nachbargemeinden. Eine Information der Rettungsleitstelle oder der Forstbehörde ist nicht notwendig. Ein Mitteilungsformular ist beim örtlich zuständigen Revierförster erhältlich. Es muss jedoch beachtet werden, dass der Forstbezirk Bärenfels als zuständige Forstbehörde ab ausgelöster Waldbrandwarnstufe II das Verbrennen von Reisig untersagt. Die aktuelle Waldbrandwarnstufe erfahren sie bei der zuständigen Forstdienststelle (035203 / 39063) oder in der Presse sowie unter www.forsten.sachsen.de.
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Eingereicht in News von Gemeindeamt am Dienstag, 09. Mai 2006
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